Vor Gericht

(c): Dieter Schütz, pixelio.deDer Fall ging bis vor Bundesgericht – oder doch bis vors Bundesgericht? Als ich schon einige Jahre in der Schweiz war, bin ich darüber mit einem Korrektor regelrecht aneinandergeraten. Bis vor Gericht ging der Fall nicht, aber doch bis vor Konrad Duden. Urteil: In der Schweiz ist „bis vor Bundesgericht“ korrekt. In Deutschland braucht es bei einem spezifisch bezeichneten Gericht den Artikel. Man zieht dort also mit seiner Klage bis vors Amtsgericht, bis vors Landgericht, bis vors Bundesverfassungsgericht oder bis vor den Europäischen Gerichtshof. Doch auch in Deutschland gilt: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.“ Und nicht vor dem Gericht.

(c) Foto: Dieter Schütz, pixelio.de

FacebookFacebookby feather

Facebooktwittergoogle_pluslinkedinmailFacebooktwittergoogle_pluslinkedinmailby feather