„Ausgesteuert“, damit können die meisten Deutschen nicht viel anfangen. Hat sich da jemand verfahren? In der Schweiz können Menschen mit Behinderung oder einer schweren Krankheit ausgesteuert werden – oder Arbeitslose, und das ist wohl der Kern der Sache: Ausgesteuert ist jemand, der keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosenunterstützung oder andere Versicherungsleistungen hat. In der Fachsprache gibt es den Ausdruck übrigens auch in Deutschland.
Woher diese Bedeutung kommt, ist etwas rätselhaft. Sprach man vor nicht allzu langer Zeit ja noch von den Töchtern, die man aussteuern musste – ihnen also eine Aussteuer oder Haushaltsausstattung für die Hochzeit besorgen. Der Ausgesteuerte hingegen wird wohl nicht mehr so bald Steuern zahlen, damit muss es wohl etwas zu tun haben. Wer in der Schweiz Glück im Unglück hat, erhält Geld von der IV. Das hat nichts mit Hartz IV zu tun, sondern steht für zwei Buchstaben, die jeder Schweizer kennt: Invalidenversicherung.
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