Setzen, sechs!

743803_web_R_K_B_by_Tim Reckmann_pixelio.deMit „Setzen, sechs“ (in Anführungszeichen, also in dieser Reihenfolge) erziele ich in Google über 50‘000 Treffer. Abgesehen von der wörtlichen Bedeutung übertitelt man in Deutschland so gerne Artikel oder Bücher über Schulprobleme oder kanzelt eine unqualifizierte Bemerkung ab.

In der Schweiz ist Sechs die Bestnote, der Spruch gibt deshalb keinen Sinn. Auch lang hier lebende gebürtige Deutsche ertappen sich gelegentlich dabei, dass sie bei Noten zwischen eins und zwei denken: „Ganz schön schlecht.“ (Ist in Deutschland die Schreibweise 3–4 üblich, vergibt man in der Schweiz eher 3.5 oder dreieinhalb.)

Interessant dabei ist die Bandbreite. Hat man an einer deutschen Schule mit vier noch gerade bestanden, muss man in der Schweiz besser als vier sein, um nicht durchzufallen. Dafür hat man unterhalb auch eine maximale Bandbreite, um knapp (drei: „ungenügend“), schwungvoll (zwei: „schwach“) oder mit Pauken und Trompeten durchzufallen (eins: „schlecht“). Unter eins kann man nicht geraten, im Gegensatz zum deutschen Punktesystem vor dem Abitur: Mit fünf Punkten hat man bestanden, bis zu 15 lassen sich erzielen.

Und das ist noch wenig im Vergleich zum juristischen Staatsexamen in Deutschland: Die vollen 18 Punkte erzielte eine Bekannte nicht einmal mit einer Klausur, die laut Korrektur „besser als die Musterlösung“ war. Bereits die Hälfte dieser Punktzahl gilt als „Prädikatsexamen“, das zum Richteramt befähigt. Und durchgefallen ist man erst mit weniger als vier Punkten – was trotzdem weit häufiger vorkommt als in manch anderem Studienfach.

 

Foto: Tim Reckmann, pixelio.de

 

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